Kreditsicherung — im Rechtssinne bezeichnet alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung diese auch nebst Zinsen zurückgezahlt bekommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht… … Deutsch Wikipedia
Kreditsicherung — Kre|dit|si|che|rung, die: Absicherung des Gläubigers vor Verlusten aus gewährten 1Krediten (1 a) … Universal-Lexikon
Kreditsicherung — Kre|dit|si|che|rung (Absicherung des Kreditgebers) … Die deutsche Rechtschreibung
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung — Logo Die Schufa Holding AG (Eigenschreibung SCHUFA, früher: SCHUFA e. V. – Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Kreditbüro, das von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Sitz der… … Deutsch Wikipedia
Schutzorganisation für allgemeine Kreditsicherung — Logo Die Schufa Holding AG (Eigenschreibung SCHUFA, früher: SCHUFA e. V. – Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Kreditbüro, das von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Sitz der… … Deutsch Wikipedia
Vereinigung Deutscher Schutzgemeinschaften für allgemeine Kreditsicherung e.V. (Bundes-SCHUFA) — Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ⇡ (SCHUFA) … Lexikon der Economics
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung e.V. — ⇡ SCHUFA … Lexikon der Economics
Besicherung — Kreditsicherung im Rechtssinne bezeichnet alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung zu seinem Recht kommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt, sei… … Deutsch Wikipedia
Kredit-Sicherheiten — Kreditsicherung im Rechtssinne bezeichnet alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung zu seinem Recht kommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt, sei… … Deutsch Wikipedia
Kreditbesicherung — Kreditsicherung im Rechtssinne bezeichnet alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung zu seinem Recht kommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt, sei… … Deutsch Wikipedia