Kreditsicherung

Kreditsicherung
Hingabe von Vermögenswerten oder Rechten daran als Sicherung des Gläubigers vor Verlusten aus gewährten Krediten.
- Möglichkeiten der K.: (1) Belastung von Grundstücken durch Eintragung von  Hypotheken oder  Grundschulden in das Grundbuch; (2)  Sicherungsübereignung von Mobilien, bes. des Warenlagers; (3) Verpfändung bzw. Beleihung von sonstigen Vermögenswerten, z.B. Lombardierung von Wertpapieren; (4) Bürgschaftsübernahme durch Dritte ( Bürgschaft); (5)  Eigentumsvorbehalt bei Lieferung von Waren auf Ziel.
- Vgl. auch  Kreditsicherheiten.

Lexikon der Economics. 2013.

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